Die Kosten
Seit dem 01.08.2013 haben Kinder im Kreis Herford ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Anspruch auf Betreuung.
Das Amt übernimmt nach der Bewilligung die Tagespflegesätze der Tagesmutter und zieht dafür bei den Eltern den Elternbeitrag ein,
gestaffelt nach dem Jahresbruttoeinkommen und Anzahl der Betreuungsstunden.
Die genaue Berechnung des Elternbeitrages erfolgt durch das Amt, das auch die notwendigen Unterlagen erhält.
Hier geht es zur Homepage des Kreises Herford.
Außerdem erhebe ich eine Wirtschaftsgeldpauschake, die sich nach der Anzahl der Betreuungstage richtet. Sie beinhaltet die Kosten für das
Obst und Gemüse beim Frühstück, Mittagessen, Nachtisch und Snacks am Nachmittag.